Präsidium
Der Präsident und bis zu acht Vize-Präsidenten und Vize-Präsidentinnen bilden das Präsidium. Es gibt sich eine Geschäftsordnung und ist so lange im Amt, bis Nachfolger ordnungsgemäß bestellt worden sind. Fünf Mitglieder des Präsidiums müssen Präsidenten/Vorsitzende einer Landesverkehrswacht sein.
Das Präsidium leitet die DVW und trifft alle Entscheidungen, die für die Arbeit des Geschäftsführers notwendig sind. Es ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB.