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Die Verkehrswacht wurde am 3. November 1924 in Berlin mit dem Ziel gegründet, die Verkehrssicherheit zu fördern und Verkehrsunfälle zu verhüten. Während der Zeit des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 war sie verboten. Am 13. Dezember 1950 wurde sie als Bundesverkehrswacht e.V. neu gegründet und wenig später in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen. Nach dem Beitritt der DDR gemäß Artikel 23 GG gilt die Satzung des Verbandes auch für die neuen Bundesländer.

Die Gründungsväter der „Auto-Wacht“, wie die Verkehrswacht ursprünglich hieß, legten sich die Verpflichtung auf, ihr Automobil rücksichtsvoll und vorsichtig zu steuern, um Unfälle mit Pferdekutschen und Fußgängern zu vermeiden. Der Gedanke der Rücksichtnahme und Vorsicht zieht sich wie ein roter Faden bis heute durch, auch wenn sich die Welt auf unseren Straßen völlig anders darstellt. Der Verkehrsentwicklung entsprechend ist aus der „Auto-Wacht“ längst ein Verband für alle Verkehrsteilnehmer geworden.

Als 2004 die EU-Kommission die Europäische Verkehrssicherheitscharta (European Road Safety Charter) entwickelt hat, gehörte die DVW zu den ersten Organisationen, die diese unterzeichnet haben (2005). In der Verkehrssicherheitscharta sind Verbände, Forschungseinrichtungen, Behörden und Unternehmen Mitglied, die sich für mehr Sicherheit im Straßenverkehr einsetzen. Der Grundgedanke ist, dass eine wirksame Verkehrssicherheit grenzüberschreitend organisiert sein muss, weshalb sich die Angehörigen der Charta nicht nur zu konkretem Engagement verpflichten, sondern auch dazu, ihre Erfahrungen weiterzugeben. Mit gemeinsamen Anstrengungen soll die Zahl der Verkehrstoten in der EU signifikant reduziert werden.

Die DVW und ihre Untergliederungen – rund 600 örtliche Verbände in 16 Landesverkehrswachten – fühlen sich den europäischen Zielen verpflichtet und handeln entsprechend. Das Verbands-Credo „Verkehrssicher in allen Lebensphasen“ ist auf die Vision Zero ausgerichtet.