
Geldauflagen
Wenn bei Verkehrsdelikten ein Gerichtsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt wird, ist die Deutsche Verkehrswacht eine nahezu ideale Zuweisungsempfängerin, setzt sie ihre Mittel doch für die Präventionsarbeit gegen solche Vergehen ein. Viele Richter und Staatsanwälte weisen deswegen regelmäßig solche Geldauflagen an die örtlichen Verkehrswachten und an die DVW zu. Auch im Rahmen von Wirtschaftsstrafsachen erhält die DVW oftmals Unterstützung aus diesem Kreis.
Kontoverbindung:
Deutsche Bank AG Bonn
IBAN: DE27 3807 0059 0025 1900 03
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