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Begleitetes Fahren ab 17

Mit 17 Jahren Auto fahren!

Wie das geht? Mit dem Begleiteten Fahren ab 17! Damit du pünktlich zum 17. Geburtstag ins Auto steigen darfst – mit einer Begleitperson – kannst du dich bereits mit 16,5 Jahren bei der Fahrschule anmelden. Hast du die theoretische und praktische Prüfung bestanden, erhältst du zu deinem Geburtstag die Prüfbescheinigung – eine Art Führerscheinersatz. Danach darfst du mit den eingetragenen Begleitpersonen soviel Autofahren wie du magst.

Übrigens, je mehr du während der Begleitphase fährst, desto sicherer wirst du! Wenn möglich, nutze daher die Begleitphase voll aus. Und ist es nicht auch cool, bereits mit 17 Jahren Auto fahren zu dürfen?

Erfolgsgeschichte

Das Begleitete Fahren ab 17 Jahren (BF17) ist eine Erfolgsgeschichte. Kaum ein anderes Verkehrssicherheitsprogramm der letzten Jahre hat nachweislich einen so positiven Effekt auf die Sicherheit junger Fahrerinnen und Fahrer wie das Begleitete Fahren. Die Deutsche Verkehrswacht bzw. die Landesverkehrswacht Niedersachsen war von Beginn an (2004) dabei. Nach Abschluss einer mehrjährigen Pilotphase wurde das Begleitete Fahren ab 17 bundesweit eingeführt.

Auf der Internetseite www.bf17.de finden sich alle wichtigen Infos zum Thema Begleitetes Fahren ab 17.

Weitere Informationen zu BF17 und anderen relevanten Themen (z. B. Ablenkung, Alkohol und Drogen, etc.) gibt es im neuen Verkehrswacht Campus: https://campus.verkehrswacht.de

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