Verpflichtender Sehtest für Kraftfahrer

Die Deutsche Verkehrswacht spricht sich für einen regelmäßigen, obligatorischen Sehtest für alle Führerscheininhaber aus. Dieser sollte altersunabhängig sein und an die Neuausstellung des Führerscheins alle fünfzehn Jahre angekoppelt werden. Parallel dazu wird die Verkehrswachtorganisation die Werbung für freiwillige Gesundheitschecks in ihren Zielgruppenprogrammen weiter intensivieren und dabei einen Schwerpunkt auf die Überprüfung der Sehfähigkeit legen.

Problembeschreibung

Während die Fahrerlaubnis für Lastkraftwagen und Busse zur Personenbeförderung grundsätzlich befristet vergeben wird und an ärztliche Untersuchungen und Sehtests gekoppelt ist, behält der Führerschein für Pkw seine Gültigkeit weitgehend unabhängig vom Gesundheitszustand des Fahrers. Dabei ist ein Zusammenhang zwischen insbesondere Sehkraft und Unfallrisiko durchaus anzunehmen und wird vom Gesetzgeber angesichts des obligatorischen Sehtests vor Erteilung der Fahrerlaubnis auch derzeit schon angenommen.

Von der Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen wurden in den vergangenen zwei Jahren rund 36.200 Sehtests auf Basis der Führerscheinrichtlinie durchgeführt. Dabei wurde bei 16 Prozent (2010) bzw. 18 Prozent (2011) der Getesteten aller Altersstufen eine Fehlsichtigkeit festgestellt. Mit zunehmendem Alter stieg der Anteil der Fehlsichtigen. Die LVW NRW hat sich vor diesem Hintergrund für obligatorische Sehtests alle drei Jahre ab dem 70. Lebensjahr ausgesprochen.

Derzeit ist der gemäß § 12 Absatz 2 FeV erforderliche Sehtest bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfen mindestens 0,7/0,7 beträgt. Sofern ein Bewerber den Sehtest nicht besteht, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. Bei dieser ist unter anderem auf Sehschärfe, Gesichtsfeld, Dämmerungs- oder Kontrastsehen, Blendempfindlichkeit, Diplopie und weitere Störungen der Sehfunktion zu achten, die ein sicheres Fahren in Frage stellen können. Soweit möglich muss die Fehlsichtigkeit korrigiert werden.

In Ausnahmefällen darf die Fahrerlaubnis auch dann erteilt werden, wenn die Anforderungen an das Gesichtsfeld oder die Sehschärfe nicht erfüllt werden. Dazu muss der Bewerber einer augenärztlichen Begutachtung unterzogen werden. Ebenso sollte der Bewerber eine praktische Fahrprobe erfolgreich absolvieren.

Die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 20.12.2006 lässt die Möglichkeit zu, anlässlich der regelmäßigen Erneuerung des Führerscheins ärztliche Untersuchungen oder andere von den Mitgliedstaaten vorgeschriebene Maßnahmen durchzuführen. Bei der Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG in nationales Recht ist in Deutschland lediglich die Erneuerung des Führerscheines vorgesehen, nicht aber eine Überprüfung der Sehfähigkeit oder eine (augenärztliche) Untersuchung.

Die Deutsche Verkehrswacht fordert vor diesem Hintergrund einen regelmäßigen, obligatorischen Sehtest für alle Führerscheininhaber. Dabei befürwortet sie altersunabhängige Sehtests, die an die Neuausstellung des Führerscheins alle fünfzehn Jahre angekoppelt werden könnten. Zum einen kann so eine altersbezogene Diskriminierung vermieden werden. Zum anderen werden junge Menschen oft erst in ihren Zwanzigern fehlsichtig, so dass ein Sehtest bereits bei dieser Altersgruppe wünschenswert wäre. Generell sollte in der Diskussion der Fokus weggelenkt werden vom Ansatz "Krankheit" und "ältere Menschen". Vielmehr sollten der Aspekt der Gesundheitsvorsorge und ein möglichst langer Erhalt einer sicheren Mobilität in den Mittelpunkt gerückt werden. Dabei sollte geprüft werden, wie man sich an bestehende Gesundheitsprogramme anschließen könnte.

Verpflichtender Sehtest für Kraftfahrer

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