Schulbusse

Der Ernst des Lebens beginnt für die meisten Kinder mit dem Schulweg und dieser wird oft mit dem Schulbus zurückgelegt. Er ist das sicherste Verkehrsmittel für den Schulweg – und nur zu 5 Prozent an den Schulwegunfällen beteiligt, obwohl er den größten Anteil an der Schülerbeförderung hat.

Beschlusfassung

Wo immer möglich, insbesondere bei kürzeren Distanzen zwischen Wohnort und Schule, sollte der Schulweg zu Fuß – unter Umständen mit elterlicher Begleitung – absolviert werden. Jedoch ist bei weiteren Entfernungen der Schülerbeförderung mit dem Schulbus der Vorzug, vor allem vor der individuellen Beförderung mit dem elterlichen Fahrzeug, zu geben – auch aus Sicherheits- und aus sozialen Gründen. Die örtlichen Verkehrswachten können Eltern, Lehrer, Busunternehmer und Busfahrer sowie die Schullastträger in ihrem Bemühen unterstützen, die Sicherheit beim Schulbus noch weiter zu verbessern. Sie sind prädestiniert dafür, dabei die Koordination zu übernehmen.

Problembeschreibung

Im Bus selbst passiert wenig, viel riskanter sind die Situationen an den Haltestellen und der Weg zum Bus. Wie so manches andere müssen die Kinder den Umgang mit dem Bus erst lernen. Auch manchen Eltern tut eine sachkundige Hilfestellung ganz gut. Die Kinder mal ganz schnell an der Bushaltestelle abstellen und sie dann sich selbst überlassen, regelt das Problem leider nicht. Unverzichtbar ist,

  • mit den Kindern den sichersten Weg zum Bus mehrmals zu trainieren,
  • ihnen dabei de Gefahrenmomente auf diesem Weg zu erklären,
  • sie rechtzeitig losschicken,
  • das richtige Verhalten an der Haltestelle deutlich zu machen und
  • vor allem selbst den Kindern ein Vorbild sein.

Wer als Eltern oder Großeltern die zeitlichen Möglichkeiten hat, mehr zu tun, findet in der Aufgabe als Schulbusbegleiter eine hervorragende Möglichkeit, Schulwegunfälle zu vermeiden. Die örtlichen Verkehrswachten sind dazu der Ansprechpartner. Wie die Schülerlotsen sind auch diese „Buslotsen“ ein wichtiger Garant für die Schulwegsicherheit.

Auch die Lehrer sind aufgerufen, das Verhalten am und im Bus zum Gegenstand des theoretischen und des praktischen Unterrichts zu machen. Dafür bieten sich viele interessante Themen an, wie beispielsweise

  • das Verhalten an den Haltestellen des Busses
  • das Verhalten im Bus, die Benutzung der Sitzplätze und die Möglichkeiten zum sicheren Halt bei Stehplätzen,
  • das Überqueren der Fahrbahn nach dem Aussteigen aus dem Bus, aber auch
  • das Ansprechen von Aggressionen im Bus und das weitere Sozialverhalten.

Der Busunternehmer selbst kann ebenfalls einen wertvollen Beitrag leisten zur sicheren Beförderung der Schüler:

  • ein Schulausflug ins Unternehmen bietet – neben einem Werbeeffekt – die Gelegenheit, die Schüler mit dem Bus praktisch vertraut zu machen,
  • beim toten Winkel erlebt jeder Einzelne anschaulich, dass ein Fahrer bestimmte Bereiche rund um den Bus nicht einsehen kann,
  • die Erklärung der Sicherheitseinrichtungen Nothammer, Nothahn, Notausstieg und Feuerlöscher hilft zudem erhöht die Sicherheit der Schüler.

Derartige Kontakte von Unternehmen, Fahrern und Schülern verringern die Probleme und Zerstörungen im Bus und erleichtern den täglichen Umgang.

Viele Verkehrswachten bieten Seminare an, in denen die Schulbusfahrer mit der speziellen Situation vertraut gemacht werden und ihnen fachkundige rechtliche, technische und psychologische Typs zum Umgang mit den Schulkindern gegeben werden.

Auch wenn der Bus ein recht sicheres Verkehrsmittel ist, so gibt es doch auch hier noch einiges an Verbesserungspotential. Der „Anforderungskatalog für Schulbusse“ vom 14. 07. 2005 (Verkehrsblatt 2005, Seite 604) ergänzt die grundlegenden Anforderungen der StVZO und gibt den Schullastträgern wertvolle Hinweise auf die Gestaltung der Beförderungsverträge. So können beispielsweise

  • die Trittstufenhöhe bei den Einstiegen oder zusätzliche Einstieghilfen festgelegt werden,
  • abhängig vom Alter der Kinder Stehplätze bei der Schülerbeförderungen ausgeschlossen werden,
  • die Ausrüstung aller Sitzplätze mit Sicherheitsgurten und deren Anlegepflicht vereinbart werden,die Notöffnungseinrichtungen für die Fahrgasttüren besonders geschaltet werden (beispielsweise Funktionsfähigkeit nur bei Geschwindigkeiten unter 5 km/h) oder
  • sich die Schullastträger selbst oder durch beauftragte Sachverständige regelmäßig vom Zustand der Busse überzeugen.

Beschluss von 2008

IHR ANSPRECHPARTNER

Heiner Sothmann
Pressesprecher
presse@verkehrswacht.de030-516510521

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