Feldversuch für Tempolimit auf Autobahnen
Die DVW fordert die Bundesregierung auf, in einem wissenschaftlichen Feldversuch den Effekt eines generellen Tempolimits auf Bundesautobahnen erforschen zu lassen. So könne eine belastbare Datengrundlage geschaffen werden, um hier zielgerichtet Forderungen zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsunfällen und der Erhöhung der Verkehrssicherheit zu stellen. Bei der Untersuchung sollen Auswirkungen von verschiedenen Geschwindigkeiten auf die Unfallzahl und Unfallschwere betrachtet werden. Mögliche Begrenzungen für den Versuch wären 120km/h, 130 km/h und 150 km/h. In einem Zeitraum von etwa drei Jahren sollte mit Vergleichsdaten auf verschiedenen Strecken gearbeitet werden. Dabei sei die Unterstützung von mindestens einem Bundesland notwendig.

Problembeschreibung
Deutschland ist das einzige Land in der Europäischen Union, in welchem keine flächendeckende Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Autobahnen besteht. Die Tempolimits in anderen Ländern liegen meist zwischen 110 und 130 km/h. Regelmäßig flammt auch hierzulande die Diskussion über mögliche Wirkungen eines Tempolimits auf Autobahnen auf, sowohl in ökologischer Sicht als auch hinsichtlich der Verkehrssicherheit.
Gesetzgebung hat den Bestimmungen des Grundgesetzes zu folgen, welches in Artikel 2 den Zusammenhang von Reglementierung und Freiheit definiert: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt.“ Daraus folgt, dass jede Rechtssetzung eine nachvollziehbare, wissenschaftliche Begründung erfordert. Für die Einführung eines Tempolimits bedeutet das aus Sicht der Verkehrssicherheit, dass verlässliche Aussagen zu Unfallfolgen getroffen werden können.
Stand der Wissenschaft
Unstrittig ist, dass der zahlenmäßige Schwerpunkt der Verkehrsunfälle auf den Landstraßen liegt. Dies hängt aber auch mit der erheblich geringeren Streckenlänge des BAB-Netzes zusammen. Bedenkt man, dass auf Autobahnen beinahe keine Fußgänger und Radfahrer vorkommen, Fahrzeuge in eine Richtung fahren und sich nicht kreuzen können, ist es nicht hinnehmbar, dass in 2017 über 400 Menschen auf Autobahnen zu Tode kamen. Art und Anlass der Unfälle bedürfen deshalb weit über die Frage eines Tempolimits hinaus einer intensiven Auswertung. Die Vision Zero mit der Verpflichtung, keine Unfälle mit Verletzungs- und Todesfolgen als unvermeidbar zu akzeptieren und alle Potentiale für ihre Vermeidung zu heben, erfordert auch für die Autobahnen die genaue Prüfung aller Möglichkeiten, also auch eines Tempolimits, um Unfälle zu vermeiden.
Die physikalischen Grundlagen belegen einen klaren Zusammenhang zwischen Geschwindigkeit, Unfallhäufung und Unfallschwere. Zudem liegt in hohen Differenzgeschwindigkeiten auf der Autobahn entsprechendes Unfallpotential. Und sowohl statistische Auswertungen als auch Studien belegen den Effekt von Tempolimits auf unfallträchtigen Strecken. Jedoch fehlt eine wissenschaftliche Grundlage für die Beurteilung der konkreten Auswirkungen eines Tempolimits für Strecken, auf denen derzeit keine Geschwindigkeitsbegrenzung existiert. Für die Einführung eines Tempolimits auch auf bislang im Blick auf Unfallhäufigkeit unauffälligen Strecken sollte die Grundlage begründend sein.
Bremen, 25.05.2019