Fahrradtraining für die Sekundarstufe I bzw. ab der 5. Klasse
Die Entwicklung der radfahrrelevanten Kompetenzen ist mit zehn Jahren noch nicht
abgeschlossen. Daher hat sich die DVW bereits 2019 für eine Weiterführung der
Radfahrerziehung in der fünften und sechsten Klassenstufe ausgesprochen. Darauf
aufbauend wurde in dem Pilotprojekt „Geschickt und sicher auf dem Rad!“ ein Fahrradtraining
für die Sekundarstufe I bzw. ab der 5. Klasse in verschiedenen Schulen erfolgreich erprobt.

Darum sollte:
- das Fahrradtraining für die Sekundarstufe I in das Programm der DVW aufgenommen
werden, - die Jugendverkehrsschulen mit entsprechenden Lehrmitteln und Fahrrädern für die
Klassenstufen fünf und sechs ausgestattet werden, - das Fahrradtraining für die Sekundarstufe I in die Lehrpläne für die Klassenstufen fünf
und sechs bzw. in die landesrechtlichen Richtlinien aufgenommen werden, - eine entsprechende Fortbildung für Pädagog:innen entwickelt und angeboten werden,
- Schulbehörden und Versicherungsträger eine solche Fortbildung als Voraussetzung
für die Durchführung eines solchen Fahrradtrainings anerkennen, um auch weiterem
pädagogischen Personal (z.B. Erzieher:innen im Ganztag) einen niederschwelligen
Zugang zu ermöglichen.
Problembeschreibung
Das Fahrrad ist ein wichtiges Verkehrsmittel für Kinder und Jugendliche beim Start in die
selbstständige Mobilität und Teilhabe am Straßenverkehr. Schulwege werden häufig mit dem
Fahrrad zurückgelegt. Kinder erhalten in der Grundschule im dritten und vierten Schuljahr eine
Radfahrausbildung mit dem Ziel, Bewegungssicherheit beim Radfahren zu fördern,
Verkehrswissen aufzubauen und regelkonformes Verhalten im Verkehr zu erlernen. Die
Radfahrausbildung im dritten und vierten Schuljahr besteht aus einer theoretischen und einer
fahrpraktischen Ausbildung in einem geschützten Raum (z.B. Jugendverkehrsschule,
Schulgelände), welche durch die Radfahrprüfung abgeschlossen wird. Die Radfahrausbildung
in der Grundschule ist im Lehrplan verankert und ein zentrales Element der schulischen
Verkehrs- und Mobilitätserziehung.
Die Entwicklung der radfahrrelevanten Kompetenzen ist damit allerdings nicht abgeschlossen.
Mit neun bis zehn Jahren verfügen Kinder zwar über die psychomotorischen Fähigkeiten für
das Radfahren und – nach Abschluss der Radfahrausbildung – auch über entsprechendes
Regelwissen. Mit dem Wechsel in die weiterführende Schule im Alter von 10 bis 12 Jahren
erweitert sich der Radius und der Umfang der selbstständigen Teilnahme als Radfahrer:in am
Straßenverkehr beträchtlich. Auch sind Kinder ab dem Alter von 10 Jahren verpflichtet, den
Radweg oder die Straße zu benutzen.
Um die zusätzlichen Herausforderungen des Straßenverkehrs bewältigen zu können sind ein
erweitertes Verständnis für kritische Verkehrssituationen, der Aufbau Sicherheit fördernder
Routinen und Einsichten erforderlich. Dafür notwendige geistige, emotionale und soziale
Fähigkeiten entwickeln sich mit den neuen Herausforderungen, sofern die Kinder und
Jugendlichen eine geeignete Unterstützung erhalten.
Es ist fatal, dass gerade an der biografisch für die Autonomieentwicklung der Kinder so
wichtigen Schnittstelle bislang die Radfahrausbildung nicht fortgesetzt wird. Die Folgen
spiegeln sich in den Unfallzahlen.
Im Jahr 2020 waren 57 % der Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 10 und 14 Jahren,
die bei einem Straßenverkehrsunfall verunglückten, zum Zeitpunkt des Unfalls mit dem
Fahrrad unterwegs. Diese Zahlen verdeutlichen, wie wichtig es ist, auf den Grundlagen der
Radfahrausbildung in der Grundschule aufzubauen und das Fahrradtraining auch in der
Sekundarstufe I unter dem Fokus der wachsenden Selbstständigkeit und Selbstverantwortung
der Kinder und Jugendlichen im Straßenverkehr fortzuführen. Ziel sollte neben der Vermittlung
weiterer Kenntnisse u.a. die Stärkung einer realistischen Selbst- und Fremdeinschätzung sein.
Zum Stand der Wissenschaft
Geistige Fähigkeiten von Kindern zwischen 10 und 14 Jahren
Die Vielzahl von geistigen Fähigkeiten, die Menschen planvoll und zielorientiert handeln
lassen, wird unter dem Begriff exekutive Funktionen zusammengefasst. Exekutive Funktionen
sind ein Sammelbegriff für verschiedene geistige Prozesse sowie Regulations- und
Kontrollvorgänge (Walk & Evers, 2013). Hierzu zählen u.a. die Fähigkeit, impulsive Reaktionen
zu hemmen, den Aufmerksamkeitsfokus flexibel zu wechseln und Handlungsschritte zu
planen. Zudem unterstützen sie die Emotionsregulierung. Exekutive Funktionen sind
besonders wichtig in komplexen Situationen, wie sie im Straßenverkehr häufig vorkommen.
Und sie sind in der mittleren Kindheit und frühen Jugend bei weitem noch nicht so weit
ausgebildet, dass es 10-14-Jährigen leichtfällt, die erweiterte Teilnahme am Straßenverkehr
zu bewältigen. Auch sind die einzelnen Komponenten der exekutiven Funktionen bei
gleichaltrigen Kindern unterschiedlich gut ausgebildet (Walk & Evers, 2013).
So fällt es Dritt- und Viertklässlern in der Regel noch schwer, vorauszusagen, wie sich
Verkehrssituationen verändern werden. Die Integration von Komponenten zur allumfassenden
Gefahrenbewertung ist noch nicht möglich (Kröling, Schlag, Richter & Gehlert, 2021).
Allmählich (etwa ab dem 10. Lebensjahr) können Kinder lernen ihre vollständige
Aufmerksamkeit auf den Straßenverkehr zu richten und z.B. in Realsituationen und unter
Handlungsdruck sichere von gefährlichen Querungen unterscheiden. Es ist ihnen dann
möglich, zwei Perspektiven im Straßenverkehr zu koordinieren. Erst mit etwa 12 bis 14 Jahren
können sie die Aufmerksamkeit im Straßenverkehr schnell zwischen verschiedenen Objekten
wechseln. Soziale Interaktionen oder Handynutzung können leicht zu Ablenkungen führen
(Kröling et al., 2021).
Soziale und emotionale Fähigkeiten von Kindern zwischen 10 und 14 Jahren
Um selbstständig am Straßenverkehr teilzunehmen, müssen Kinder sich in andere
Verkehrsteilnehmer:innen hineinversetzen und deren Verhalten abschätzen können. Das gilt
für alle Verkehrssituationen mit mehreren Beteiligten.
Die emotionale Entwicklung der Kinder trägt dazu bei, dass ihr Verhalten reflektierter, weniger
impulsiv und sicherheitsbewusster wird. Sie können lernen, sich im Straßenverkehr in andere
Verkehrsteilnehmende hineinzuversetzen, deren Handlungsabsichten einzuschätzen und für
ihr eigenes Handeln zu berücksichtigen. Strategien zur Emotionsregulation ermöglichen z.B.
Zurückhaltung, obwohl man im Recht wäre. Mit den erweiterten Möglichkeiten der 12- bis 14-
Jährigen steigt ihre Risikobereitschaft (Kröling et al., 2021), was sich u.a. in riskanten
Fahrmanövern, einer Ablehnung des Fahrradhelms oder einer Missachtung von
Verkehrsregeln äußern kann (Funk, 2009).
Motorische Fähigkeiten von Kindern zwischen 10 und 14 Jahren
Bereits in der Radfahrausbildung in der Grundschule zeigen sich motorische Defizite bei
Kindern und Jugendlichen (Günther & Kraft, 2015). Verkehrserzieher:innen von Polizei und
Schulen gaben an, dass die Anzahl der Kinder, die bei der Radfahrausbildung durch
motorische Schwierigkeiten auffallen, ansteigt (Günther & Degener, 2009). Dies wird u.a. für
Stadtkinder, Mädchen mit Migrationshintergrund, Kinder, die kein Fahrrad besitzen,
beschrieben. Kinder mit motorischen Fertigkeitsschwächen fehlt z.B. die Fähigkeit der
sicheren Spureinhaltung beim Blicken zur Seite oder nach hinten, vor allem in Kombination mit
beabsichtigten Richtungsänderungen und deren Anzeige.
Hauptversammlung der Deutschen Verkehrswacht e.V. am 25.06.2022 in Mainz
Bausteine für das praktische Radfahrtraining in der Sekundarstufe I
Erste Bausteine für ein praktisches Radfahrtraining in den Klassen 5 und 6 hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) entwickelt und gemeinsam mit der Deutschen Verkehrswacht (DVW) erprobt und evaluiert. Es baut auf die Radfahrausbildung in der Grundschule auf und führt diese konsequent fort.
Radfahrtraining für die Sekundarstufe I (udv.de)
Radfahrtraining in der Sekundarstufe I (verkehrswacht-medien-service.de)