Empfehlung für den Schulweg

Die Teilnahme am Straßenverkehr mit allen seinen Risiken ist ein Stück Lebenserfahrung, die unsere Kinder mit dem Schulbeginn machen müssen, Dabei brauchen Sie die Hilfe aller Beteiligten, der Eltern und Lehrer ebenso wie der Verkehrsteilnehmer. Als Verkehrswachten sind wir aufgerufen, Mittler zu sein in diesem Spannungsfeld und unsere Erfahrungen zum Wohle der Kinder einzubringen – durch vielfältige bewährte Maßnahmen aber auch durch neue Ideen.

Insbesondere für Erstklässler ist der Schulbeginn ein wichtiger Meilenstein in ihrem Leben. Hier ist viel Neues und Ungewohntes zu bewältigen, weil die Kinder nicht nur den Anforderungen der Schule gerecht werden, sondern sich als Verkehrsanfänger mit dem richtigen Verhalten auf dem Weg zur Schule und zurück vertraut machen müssen. Besonders auf dem Schulweg drohen den Erstklässlern – wie auch anderen Schülern – Gefahren im Straßenverkehr.

Problembeschreibung

Die Gefahren im Straßenverkehr sind vielfältiger Art, abhängig davon, ob man

  • Fußgänger oder
  • Radfahrer ist.
  • im sogenannten Elterntaxi, also im Pkw mitfährt, oder
  • den Schulbus beziehungsweise
  • öffentlichen Verkehrsmittel benutzt

Wegen der Vielschichtigkeit der Unfallursachen kann die Zahl der Schulwegunfälle nur mit einem ganzheitlichen Ansatz reduziert werden; die Konzeption muss also alle Beteiligten und alle Institutionen, die sich um eine höhere Verkehrssicherheit bemühen, mit einbeziehen.

Hierfür kommen vor allem in Betracht:

  1. Schüler und Eltern
  • Sensibilisierung der Eltern mit Tipps für einen sicheren Schulweg z.B. Auswahl des sichersten, nicht des kürzesten Schulweges, rechtzeitiges Einüben des Schulweges durch die Eltern mit Hinweis auf Gefahren, Erläuterung der Bedeutung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie druckknopfgesteuerte Ampel, Fußgänger- und Radwege, Fußgängerüberwege, Fußgängerfurten, Vermeidung von Zeitdruck, Bedeutung des vorbildlichen Verhaltens der Eltern für die Kinder.
  • Hinweis, dass die Aufsichtspflicht auf dem Schulweg bei den Eltern liegt und dass die Schulwegpläne der Schulen wertvolle Hilfen darstellen.
  • Ausstattung insbesondere der Erstklässler mit gelben Mützen und/oder reflektierenden Sicherheitsdreiecken, Schultaschen und Kleidung mit Reflektoren (Ihrer Nutzung kommt ganz besonders in der dunklen Jahreszeit eine herausragende Bedeutung zu). Auch Fahrradhelme sollten generell Standard sein.
  • Theoretische und praktische Fahrradausbildung an den Schulen und Jugendverkehrsschulen für Kinder nach einem einheitlichen Standard.

2. Sensibilisierung der Eltern, soweit sie Kinder als „Taxi“ zur Schule bringen

  • Die Gefahr für Kinder als Mitfahrer in Kfz wird von den meisten Eltern unterschätzt, als Beifahrer im Auto verunglücken die meisten Kinder. Deshalb macht es Sinn, in Aufklärungskampagien Eltern über diese spezifischen Risiken zu informieren.
  • Eine korrekte Sicherung der Kinder im Auto mit geeigneten Rückhalteeinrichtungen hat absolute Priorität – auch auf kurzen Strecken und auch, wenn die Kinder der Nachbarn mitgenommen werden.
  • In der polizeilichen Verkehrsüberwachung sollte diesem Aspekt eine wesentlich größere Bedeutung beigemessen werden.

3. Schülerlotsen und Schulweghelfer

  • Für deren Einsatz sind grundsätzlich die Schulen und Schulträger zuständig. Ihre Einrichtung und insbesondere ihre Ausbildung werden jedoch in der Regel durch Verkehrsbehörden, Verkehrswachten und Polizei unterstützt.
  • Ihr regelmäßiger Einsatz sollte wieder zum gewohnten Straßenbild gehören. Er sensibilisiert auch die motorisierten Verkehrsteilnehmer und unterstützt sonstige Aktionen, etwa mit Plakaten oder Spannbändern.
  • Positiver Nebeneffekt: Schüler werden an ein ehrenamtliches Engagement herangeführt und Eigenverantwortung sowie die soziale Kompetenz werden gestärkt.

4. Begleiter in Schulbussen und in öffentlichen Verkehrsmitteln, die besonders von Schülern genutzt werden

  • Zur Vermeidung von Rangeleien und Schubsereien an den allgemeinen Bushaltestellen und an den Bus-Haltestellen der Schulen
  • Zur Eindämmung von Streitereien, Rangeleien, Mobbing, Sachbeschädigungen und Gewaltanwendungen während der Fahrt
  • Zur Unterstützung des Fahrpersonals
  • Darüber hinaus sollte auch ständig überfüllten Bussen entgegen gewirkt werden.

5. Verkehrsrechtliche Maßnahmen

  • Aufstellung des Zeichens 136 StVO (Kinder) an Straßen im Umfeld von Schulen, an Stellen, an denen Kinder unerwartet auf die Fahrbahn laufen
  • Einrichtung von geeigneten und angemessenen Überquerungshilfen
  • Fußgänger-Lichtsignalanlagen, wo ein entsprechendes Verkehrs- und Schüleraufkommen dies rechtfertigt, mit geeigneten Fußgängerfurten
  • im Umfeld von Schulen sollten grundsätzlich Tempo 30-Zonen (Zeichen 274 StVO) oder verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche eingerichtet werden.

6. Konsequente Sanktion von unfallträchtigen Verkehrsverstößen

  • Neben einer intensiveren und Ziel gerichteten Verkehrsüberwachung im Umfeld von Schulen durch Kommunen und Polizei im Hinblick auf überhöhte Geschwindigkeit, Missachtung von Ampeln und Fußgängerüberwegen, verkehrs- bzw. sichtbehinderndem Parken und dgl. zeigen auch konsequente Sanktionen (Bußgelder, Strafbefehle) einen erzieherischen Effekt.

Beschluss von 2008

IHR ANSPRECHPARTNER

Heiner Sothmann
Pressesprecher
presse@verkehrswacht.de030-516510521

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