Beleuchtungsaktion für Fahrräder
Die Deutsche Verkehrswacht wird geeignete Maßnahmen zur korrekten Beleuchtung von Fahrrädern inklusive der vorgeschriebenen Reflektoren, wie zum Beispiel die Aufnahme eines entsprechenden Projektbausteins in die Programme „FahrRad…aber sicher!“ und „Fit mit dem Fahrrad“, ergreifen.

Begründung
In der aktuellen Kommunikation und den laufenden Programmen der Verkehrswacht wird sehr viel das freiwillige Tragen von Fahrradhelmen beworben. Dabei können Fahrradhelme keine Unfälle verhindern, sondern nur mögliche Unfallfolgen mildern. Im Verhältnis dazu sind die aktuellen Anstrengungen zur Fahrradbeleuchtung gering. Die Beleuchtung gehört jedoch zu den elementaren Sicherheitseinrichtungen an einem Fahrrad. Ihre einzelnen Bestandteile werden durch die StVZO § 67 vorgeschrieben und definiert. Obwohl der Gesetzgeber nicht ohne Grund die Beleuchtung verpflichtend für die Teilnahme am Straßenverkehr vorschreibt, wird sie von vielen Radfahrern (laut ADFC ca. 40 Prozent) vernachlässigt, funktioniert nur unzureichend oder fehlt völlig mit der Folge, dass sie nachts und in der Dämmerung leicht von anderen Verkehrsteilnehmen übersehen werden und einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt sind. Auch die Anzahl von Alleinunfällen wird durch mangelnde Ausleuchtung der Fahrbahn und des Radweges erhöht.
Der hohe Anteil an Fahrrädern mit defekter oder fehlender Beleuchtung erstaunt umso mehr, da einerseits Fahrradbeleuchtung in Deutschland schon seit vielen Jahrzehnten im Straßenverkehr verpflichtend ist. Pedalreflektoren beispielsweise sind seit 1938, also seit fast 80 Jahren, Pflicht in Deutschland. Andererseits haben sich in den letzten Jahren zahlreiche Neuerungen am Markt etabliert, die deutlich über die gesetzlichen Mindestforderungen hinausgehen. Dazu gehören u.a. leichtgängige Nabendynamos, Standlicht, LED-Technik und Bremslicht.
Eine mögliche Erklärung für die Häufigkeit von Fahrrädern mit komplett fehlender Beleuchtung ist die Entwicklung des Fahrrads neben seiner reinen Funktion als Fortbewegungsmittel auch immer mehr zum Freizeitsportgerät oder Lifestyle-Objekt. Fahrräder dieses Typs (Rennrad, Mountainbike etc.) werden meist ohne Beleuchtung verkauft, obwohl sie von ihren Benutzern sehr häufig als Alltagsfahrrad auf öffentlichen Straßen benutzt werden. Hinzu kommt, dass auf die zusätzlich vorgeschriebenen Reflektoren (passive Beleuchtung) oftmals aus Gründen der „Sportlichkeit“ oder einer vermeintlich ästhetischen Beeinträchtigung ganz verzichtet wird. Die Verkehrserziehung hat an diesem Punkt gewissermaßen neben der normalen Aufklärung auch gegen Modeerscheinungen und Markttrends anzukämpfen.
Erfurt, 04.06.2016