Maßnahmen zur verkehrssicheren Nutzung von Elektrotretrollern

Unfallentwicklung

Seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) im Sommer 2019 ist die Zahl der im Einsatz befindlichen eScooter schnell auf einen hohen Bestand von derzeit schätzungsweise 900.000 Fahrzeugen gestiegen, insbesondere durch die Flotten von Verleihanbietern in größeren Städten.

Im Jahr 2021 registrierte das Statistische Bundesamt 5.535 eScooter-Unfälle mit Personenschaden, fünf Menschen starben. Die Unfälle ereigneten sich fast ausschließlich in (Groß-)Städten. Bei von der Polizei registrierten Fehlverhalten von eScooter-Nutzern war das Fahren unter Alkoholeinfluss sowie die falsche bzw. unzulässige Nutzung von Fahrbahn oder Gehwegen mit Abstand am häufigsten.

Die Verkehrswachtorganisation hat nach der eKFV-Einführung sehr schnell reagiert und bietet seitdem eScooter-Trainings und allgemeine Informationen über die sichere und regelkonforme Nutzung an. Mittlerweile sind zudem mehrere eScooter-Verleihunternehmen Fördermitglieder der DVW geworden und zu einer engen Zusammenarbeit zur Förderung der verkehrssicheren Nutzung sowie mit den Verkehrswachten bei der Veranstaltung von Fahrtrainings bereit.

Maßnahmen

Die DVW wird sich auf folgende Maßnahmen zur verkehrssicheren Nutzung von eScootern konzentrieren:

  • Aufklärung: Die Nutzungsregeln sind in ihrer Kombination aus „Kraftfahrzeug“- und „Fahrrad“-Regeln durchaus komplex und zu wenig bekannt. Schwerpunkt hierbei sind die korrekte Fahrbahnnutzung sowie die Verhinderung des Fahrens unter Alkoholeinfluss. Genutzt werden Veranstaltungen und Online- sowie Printmedien. Mit den DVW-Fördermitgliedern werden deren Aufklärungsmaßnahmen geprüft und weiterentwickelt (insbesondere Aufklärung über die jeweiligen Apps, aber auch technische Maßnahmen).
  • Trainings: Im Bundesprogramm „FahrRad… aber sicher“ ist der eScooter-Parcours als Aktionselement mit Umsetzungshinweis verankert.  Zudem gibt es entsprechende Länderprogramme und bieten Verkehrswachten gesonderte Veranstaltungen an. Für die Veranstaltungen bieten die DVW-Fördermitglieder umfangreiche Unterstützung mit Geräten und Personal an, sodass insbesondere die Verkehrswachten mit minimalem Personalaufwand diese Veranstaltungen mit einem eScooter-Verleiher durchführen können.
  • Vereinfachte Nutzungsregeln: Regelbefolgung setzt Regelkenntnis und -akzeptanz voraus. Die Regeln für die Fahrbahn-Nutzung sollten durch vollständige Anpassung an den Radverkehr (Parks, Fahrradfreigabe-Beschilderung) vereinfacht werden. Für das Fahren unter Alkoholeinfluss, für welches bei eScootern die 0,5-Promillegrenze wie bei Pkw gilt, sollte sowohl für eScooter wie auch für den Pkw-Verkehr das Motto „Wer fährt, trinkt nicht“ und damit ein vollständiges Alkoholverbot gelten.
  • Abstellflächen: Wenn Kommunen eScooter-Verleiher zulassen, sollten sie ausreichend Abstellflächen schaffen und gleichzeitig gemeinsam mit den Verleihunternehmen Sperrzonen zum Parken definieren. Es sollten zudem weitere Maßnahmen ergriffen werden, um Gehwege von abgestellten eScootern freizuhalten.
  • Geofencing: Mittels Fahrzeugortung kann die Durchfahrt durch bestimmte Bereiche, etwa Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche, verhindert oder in bestimmten Bereichen die Maximalgeschwindigkeit verringert werden. Bislang darf diese Technik in Deutschland nicht genutzt werden, wir setzen uns für ihre Zulassung ein.
  • Technische Weiterentwicklung: Die Geräte haben sich seit ihrer Zulassung technisch deutlich entwickelt. In den nächsten Jahren sind erhebliche weitere technische Verbesserungen mit positiver Auswirkung auf die Verkehrssicherheit zu erwarten. Hierfür sind die Zulassungsprozesse möglichst innovationsfreundlich zu gestalten. Zudem setzen wir uns für die Entwicklung und Einführung von Technologien ein, die Verkehrsteilnehmergruppen wie etwa Sehbinderte besonders schützen oder eine nicht zulässige Nutzung etwa durch mehrere Personen unterbinden.
  • Blinker: Für die in der eKFV vorgesehene Zeichengebung beim Abbiegen sollten für die eScooter aus allen Richtungen sichtbare Blinker am Lenker vorgeschrieben werden, da die Fahrzeuge mit einer Hand nicht verkehrssicher geführt werden können und die rechte Hand ständig den Tempohebel drücken muss.
  • Beleuchtung: Durch die besondere Bauart ist die Sichtbarkeit von eSccotern bei Dunkelheit sowohl im Betrieb als auch abgestellt eingeschränkt. Hier ist insbesondere die Sichtbarkeit im Fahrbetrieb durch retroreflektierende Streifen, eine Rückleuchte mit starker Leuchtkraft sowie bei Abstellung durch eine rundum wahrnehmbare Positionsleuchte zu verbessern.
  • Überwachung: Wir setzen uns für verstärkte Kontrollen und Verkehrsraumüberwachung durch die Polizei ein. Fahrradstaffeln der Polizei sollten in allen größeren Städten verstärkt eingesetzt werden.
  • Ausschreibungen: In Zukunft wird von Kommunen verstärkt das Instrument von Ausschreibungen genutzt werden, um die Zahl der Anbieter zu reglementieren und diese auf bestimmte Standards zu verpflichten. Hierbei werden wir Kommunen beraten und Standards definieren.
  • Helm: Wir empfehlen das Tragen eines Fahrradhelms fürs eScooter-Fahren. Für die Teilnahme an unseren eScooter-Trainings ist der Fahrradhelm verpflichtend.

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Maßnahmen zur verkehrssicheren Nutzung von Elektrotretrollern
Maßnahmenpapier // 2023 // Berlin

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