Licht-Test 2021: Weniger Mängel aber keine Entwarnung

Mehr als jeder vierte Pkw ist mit mangelhafter Beleuchtungsanlage unterwegs. Das ergibt die Auswertung des Licht-Tests 2021 der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), basierend auf rund 75.000 ausgewerteten Mängelberichten der Kfz-Betriebe. Demnach hat sich die Mängelquote mit 27,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr (28,7 Prozent) zwar leicht verbessert, bleibt aber weiterhin hoch.
Unter dem Motto „Gutes Licht! Gute Fahrt!“ waren im Oktober bundesweit mehrere Millionen Fahrzeuge auf Beleuchtungsmängel überprüft worden. Insgesamt erhielten 4,5 Millionen Fahrzeuge mit korrekter Beleuchtung eine Licht-Test-Plakette hinter die Windschutzscheibe geklebt. Bei Verkehrskontrollen signalisiert sie der Polizei eine einwandfreie Beleuchtung. In diesem Jahr haben die Polizeidienststellen in den Bundesländern überdurchschnittlich viele Beleuchtungskontrollen durchgeführt und Autofahrende für das Thema Sicht und Sichtbarkeit sensibilisiert.
Die weiteren Ergebnisse
Der Anteil der „Blender“, also der Fahrzeuge mit zu hoch eingestellten Scheinwerfern, ist mit 8,9 Prozent ähnlich hoch wie 2020 (9,0 Prozent). Zu niedrig eingestellte Scheinwerfer sind in 8,0 Prozent der Fälle bemängelt worden (2020: 8,4 Prozent). Die dadurch verringerte Sichtweite erhöht das Unfallrisiko.
Mit 18,7 Prozent stehen die Hauptscheinwerfer immer noch an erster Stelle der Mängelstatistik (2020: 19,8 Prozent). Bei 3,3 Prozent der Fahrzeuge war ein Hauptscheinwerfer sogar komplett ausgefallen. Hochgerechnet auf den Bestand von 47 Millionen Pkw ergibt das rund 1,5 Millionen Fahrzeuge, die als „Einäugige“ auf den Straßen unterwegs sind.
Leicht verbessert hat sich der Zustand der rückwärtigen Beleuchtung, etwa jeder Zehnte hatte damit Probleme (9,4 Prozent; 2020: 10,0 Prozent). Doch nur wenn Brems- und Rücklichter funktionieren, hat der nachfolgende Verkehr die Möglichkeit, schnell zu reagieren und somit Unfälle zu vermeiden.
Den Licht-Test gibt es bereits seit 1956, er wird gemeinsam von ZDK und DVW umgesetzt. Schirmherr ist der Bundesverkehrsminister.