DVW begrüßt Entscheidung zum Gehweg-Verbot für E-Scooter und Co.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat den Plan, Gehwege für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter freizugeben, wieder gekippt. Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) nahm die Nachricht positiv auf. Sie hatte die Freigabe im Vorfeld äußerst kritisch bewertet, da ein aggressiver Nutzungskonflikt provoziert würde und dadurch die Sicherheit von Fußgängern stark gefährdet wäre. Die Gehwegfreigabe für Elektrokleinstfahrzeuge bis 12 km/h wurde ohne weiteres im entsprechenden Verordnungsentwurf aufgenommen und war sehr umstritten.

Prof. Kurt Bodewig, Präsident der DVW und Bundesminister a. D.: „Elektrokleinstfahrzeuge können auf dem Gehweg kaum sicher genutzt werden ohne dass Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen in besonderem Maße gefährdet sind. Ich begrüße daher ausdrücklich die Einsicht des Bundesverkehrsministeriums. Trotzdem sehe ich noch weitere zentrale Punkte in der Verordnung, die mit Hinblick auf die Verkehrssicherheit nachgebessert werden müssen. Vor allem sind ein Nachweis von grundsätzlichen Verkehrskompetenzen und damit ein Mindestalter von 15 Jahren wichtig.“

Die DVW hatte den zweiten Verordnungsentwurf für Elektrokleinstfahrzeuge bereits kritisiert. Dort wurde unter anderem das Mindestalter auf 12 Jahre für Gehwege herabgesetzt, ab 14 Jahren dürften Radverkehrsanlagen mit bis zu 20 km/h befahren werden. Auch der Nachweis von Kenntnissen für eine sichere Verkehrsteilnahme wie zum Beispiel eine Mofa-Prüfbescheinigung ab 15 Jahren fiel weg.

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Heiner Sothmann
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