StVO-Novelle: Verkehrswacht appelliert an Bundesrat

Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) fordert den Bundesrat auf, in seiner morgigen Sitzung den aktuell vorliegenden Kompromissvorschlag zur StVO-Reform zu verabschieden und die Novelle damit gültig und rechtssicher zu machen. Nach dem Beschlussvorschlag sollen die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich erhöht werden.

DVW-Präsident Prof. Kurt Bodewig: „Die StVO-Novelle kann den Straßenverkehr vor allem für ungeschützte Verkehrsteilnehmer deutlich sicherer machen. Dass es bisher nicht gelungen war, ein Kompromiss zu finden und damit das Inkrafttreten verhindert wurde, ist bedauerlich. Jetzt liegt ein annehmbarer Kompromiss mit deutlichen Verbesserungen zur bisherigen Rechtslage vor. Dieses Mehr an Verkehrssicherheit muss nun auch verabschiedet werden.“

Im Ringen um die StVO-Novelle hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 6. November 2020 erneut Gelegenheit, einem geänderten Verordnungsentwurf zuzustimmen. Zuvor war sie durch einen Formfehler außer Vollzug gesetzt worden und Bemühungen für eine konsensuale Lösung waren bisher gescheitert. Die saarländische Verkehrsministerin Anke Rehlinger, die auch Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz ist, hatte im Oktober ein Kompromisspapier vorgelegt. Dieses sieht unter anderem vor, dass Fahrverbote bei Überschreitung des Tempolimits „erst“ ab 26 km/h innerorts und 36 km/h außerorts greifen. Dafür sollen die Geldstrafen deutlich bis zu einer Höchstgrenze von 1.000 Euro angehoben werden und sich damit dem Niveau europäischer Nachbarstaaten annähern.

Prof. Bodewig: „Aus meiner Sicht eine gute Basis für einen Kompromiss von Bund und Ländern und zwischen den Auffassungen verschiedener Länder. Diese realen Verbesserungen für mehr Verkehrssicherheit dürfen nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden“.

Die StVO-Novelle sollte eigentlich schon seit Mai 2020 gelten. Sie beinhaltet viele Regelungen, die besonders den Radverkehr stärken und sichern soll. Aber auch der Sanktionsrahmen zum Beispiel für Geschwindigkeitsdelikte sollte empfindlich angehoben werden und Fahrverbote hätten bereits bei Tempoüberschreitung von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts verhängt werden können.

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Berlin,

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